Ab 1.1.2023 sparen Privatkunden die MEHRWERTSTEUER IN HÖHE VON 19 %.*
*Der neue Gesetzesentschluss der Regierung nach § 12 Abs. 3 UStG-E besagt, dass bei Lieferung, Erwerb, Einfuhr und auch Installation von PV-Anlagen und Batteriespeicher die Umsatzsteuer entfällt. Es handelt sich hierbei nicht um eine Steuerbefreiung, sondern um einen ermäßigten Steuersatz in Höhe von 0%.
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